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Professionell vernetzt - Für Jugendämter und Fachstellen

Das Kinderhaus am Elm bietet eine vollstationäre Unterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit

  • § 34 SGB VIII – Heimerziehung,

  • § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie

  • § 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige.

Platzangebot

Die Wohngruppe Lauingen verfügt über 8 Plätze für Kinder und Jugendliche. Eine Belegung nach § 35a SGB VIII ist mit 2 Plätzen möglich.
 

Die Wohngruppe Schmiedeberg verfügt über 4 Plätze für Kinder und Jugendliche. Eine Belegung nach § 35a SGB VIII ist mit 2 Plätzen möglich.

Zielgruppe

Aufgenommen werden junge Menschen beiderlei Geschlechts im Alter von 6 bis 12 Jahren mit komplexen psychosozialen Belastungen in der Wohngruppe Lauingen. In der Wohngruppe Schmiedeberg können momentan Jungen im Alter von 6 bis 12 Jahren aufgenommen werden.
 

Eine Betreuung ist grundsätzlich bis zur Verselbstständigung im jungen Erwachsenenalter möglich. In enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt kann perspektivisch auch eine Betreuung in einer geplanten Verselbstständigungs-WG ab 16 Jahren erfolgen. So ist eine Begleitung bis in die Verselbstständigung ohne Beziehungsabbrüche möglich.

Besondere Förderbedarfe gemäß § 35a SGB VIII

Aufgenommen werden junge Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Die folgenden Störungsbilder sind beispielhaft Teil des Aufnahmeprofils (ICD-10):

  • F81.x: Schulische Leistungsstörungen (Lernstörungen, Teilleistungsstörungen, Motivationsstörungen)

  • F90.x: Aufmerksamkeitsstörungen (z. B. ADHS)

  • F91–F94: Entwicklungs- und sozial-emoIonale Störungen

  • F84.5: Auffälligkeiten aus dem Asperger-Spektrum

  • F32–F33: Depressive Störungen

Ausschlusskriterien

Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn:

  • eine schwere körperliche oder geistige Behinderung vorliegt,

  • eine intensive medizinische Pflege oder lückenlose nächtliche Überwachung erforderlich ist,

  • eine akute Suchterkrankung, Suizidgefährdung oder ein akut-psychiatrisches Krankheitsbild vorliegt.